Pressemitteilung: Online-Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes Erding

    Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat, sind 
    als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche 
    Vermieter die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ 
    vorgesehen. Geltungsbereich hierfür ist ganz Bayern. Als zeitlicher Geltungsbereich 
    wird der Zeitraum ab dem 31. Mai 2024 festgelegt. 
    Für Personen bzw. Haushalte, die direkt von dem Hochwasser betroffen sind 
    stehen seitens der Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat 
    Soforthilfen zur Verfügung: 
     Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro 
    Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen 
    Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln 
    oder in den Verkehr bringen oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung 
    tätig sind, eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs.1 
    Infektionsschutzgesetz.
    Bislang wurden die Infektionsschutzbelehrungen ausschließlich in 
    Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Jetzt haben die Bürgerinnen und 
    Bürger aus dem Landkreis auch die Möglichkeit, diese Belehrung
    online zu absolvieren. Dabei stehen folgende Sprachen zur Verfügung: 
    Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und
    Italienisch. 
    Der Link zur Online-Infektionsschutzbelehrung und weiterführende 
    Informationen sind auf der Homepage des Gesundheitsamtes zu finden: 
    www.landkreis-erding.de/buerger_verwaltung/gesundheitswesen/infektionsschutzbelehrung/.
    Im Anschluss an die etwa 45-minütige Belehrung und nach erfolgter 
    Bezahlung (wahlweise per Sofortüberweisung (giropay), Kreditkarte oder 
    Paypal) wird der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine Bescheinigung per 
    E-Mail übermittelt. Diese kann dann dem Arbeitgeber weitergeleitet oder zur 
    Vorlage ausgedruckt werden.
    Voraussetzung für die Durchführung der Online-Infektionsschutzbelehrung ist 
    eine BundID. Wer noch über keine BundID verfügt, kann sich diese mit 
    Benutzername und Passwort oder dem Online-Ausweis in wenigen Minuten 
    kostenlos erstellen unter id.bund.de/de/registration/eID.

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